Tiersuche mit der Drohne in Schweden
Schweden folgt der offenen EU-Kategorie, aber wer Luftbilder veröffentlicht, braucht dafür unter Umständen eine Verbreitungsgenehmigung von Lantmäteriet. Behalte das Suchvideo für dich, sofern es nicht davon ausgenommen ist.
| Luftfahrtbehörde | Transportstyrelsen (schwedische Verkehrsbehörde) |
|---|---|
| Registrierung | Registrierung als Betreiber, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder leichter ist, aber eine Kamera hat (außer sie ist ein Spielzeug). Eine Nummer für alle deine Drohnen, sichtbar an jeder angebracht und in allen EASA-Ländern gültig. Über den Onlinedienst Drönarsidan: 190 SEK plus 250 SEK pro Jahr; ab 18 Jahren und in Schweden gemeldet. Registrieren. |
| Prüfung oder Nachweis | Theorietest für den EU-Drohnenführerschein A1/A3 ab 250 g; der digitale Ausweis gilt 5 Jahre. |
| Maximale Höhe | 120 m über dem Boden. |
| Sichtweite | Immer in Sichtweite, mit eigenen Augen. Ein Beobachter direkt neben dir darf helfen. |
| Nachtflüge | Erlaubt mit grünem Blinklicht an der Drohne. |
| Remote ID | Pflicht für Drohnen der Klassen C1, C2 und C3; nicht für C0 und Drohnen ohne Klassenkennzeichnung. |
| Flugverbotszonen | Drönarkartan (LFV) |
| Kontrollierter Luftraum | Kontrollzonen brauchen eine Freigabe der Flugsicherung, außer für langsame Drohnen, die mindestens 5 km von den Pisten entfernt unter 50 m fliegen. Im Umkreis von 1 km um einen Hubschrauberlandeplatz frag zuerst dort nach. |
Was bei einer Suche in Schweden zählt
- Wer Luftbilder oder -videos von schwedischem Gebiet teilt oder veröffentlicht, braucht unter Umständen eine Verbreitungsgenehmigung von Lantmäteriet; Bilder eines einzelnen Privathauses, eines öffentlichen Ortes oder von Ackerland sind ausgenommen.
- Für Drohnen unter 20 kg im Freizeitflug ist keine Versicherung vorgeschrieben.
Vor jedem Suchflug
- Prüf die Flugverbotszonen genau für dieses Gebiet: Drönarkartan (LFV).
- Frag den Grundbesitzer, wenn du von privatem Grund startest.
- Behalte die Drohne im Blick und unter der Höhengrenze, fern von Menschen, Straßen und Gebäuden.
- Sag dem Halter des Tieres, dass du fliegst, und wo.
Offizielle Quellen
- www.transportstyrelsen.se/sv/luftfart/luftfartyg-och-luftvardighet/dronare
- www.transportstyrelsen.se/sv/luftfart/luftfartyg-och-luftvardighet/dronare/registrering-av-operator
- www.transportstyrelsen.se/sv/luftfart/luftfartyg-och-luftvardighet/dronare/flyga-dronare-i-luftrummet
- www.lantmateriet.se/sv/spridningstillstand/undantag
Eine Zusammenfassung zur Vorbereitung einer Suche, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die offiziellen Quellen.
Geprüft am 22. Oktober 2026.
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